Einer der Gründe für die Verordnung ist, dass häufig Fluggesellschaften Behinderten mit Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln die Buchung verweigerten. Sie verwiesen darauf, dass es für solches Sondergepäck Anmeldfristen gebe, die verstrichen sind. Schon seit vergangenem Jahr können sich die Airlines auch bei kurzfristigen Buchungen nicht mehr auf diese diskriminierenden Reglungen berufen. Denn die Verordnung regelt, dass Reiseveranstalter und Fluggesellschaft nur noch in Ausnahmefällen die Flugreise verweigern dürfen. Auch die Reisebüros werden durch die Verordnung in die Pflicht genommen: Sie müssen Airlines und Airports über das der Hilfsbedürftigkeit ihrer Kunden rechtzeitig informieren. Noch nicht geregelt ist allerdings, was passiert, wenn Reisebüros, Reiseveranstalter, Flugunternehmen und Flughäfen sich nicht an die Verordnung halten, und an welche Beschwerdestelle sich betroffene Passagiere wenden können. Weitere Informationen: eur-lex.europa.eu, Verordnung (EG) Nr. 1107/2006.
rk/srt
Marco Polo Reiseführer Malta, Gozo
» Jetzt bestellen bei buecher.de
Marco Polo Reiseführer Istanbul
» Jetzt bestellen bei buecher.de